Das EuGH-Sensationsurteil: Kreditvertrag jetzt widerrufen!

Das EuGH-Sensationsurteil: Kreditvertrag jetzt widerrufen!

Ihre Anwälte zur Beratung im Kreditrecht:

Rechtsanwalt & Partner

Domenic Böhm

angestellte Rechtsanwältin

Julia Fischer

Rechtsanwalt & Partner

Dr. Dominik Herzog

Wir können Ihnen helfen, wenn Sie:

  • eine Immobilie,
  • einen privaten PKW,
  • Ihr Studium,
  • ein sonstiges Konsumgut über einen Verbraucherkreditvertrag finanziert haben, oder
  • einen privaten KFZ-Leasingvertrag abgeschlossen haben
  • der jeweilige Vertrag nach dem 11. Juni 2010 abgeschlossen wurde

Denn dann greift der sog. WIDERRUFSJOKER.

Warum Sie zu uns Kontakt aufnehmen sollten:

  • Das Sensationsurteil des EuGH führt dazu, dass viele tausend Kreditverträge noch heute widerrufen werden können. Der EuGH hat in seinem Urteil klar und deutlich entschieden, dass die verwendeten Formulierungen den Verbraucher nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehren.
  • Das Muster, das der deutsche Gesetzgeber für alle (!) Widerrufsinformationen ab dem 11. Juni 2010 zur Verfügung stellte, ist nach Ansicht des EuGH nicht geeignet, um Verbraucher klar und verständlich und im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang über sein Widerrufsrecht zu belehren.
  • Dies hat zur Folge, dass die zweiwöchige Widerrufsfrist nicht greift, sondern Sie auch heute noch, d.h. Monate und Jahre später Ihren Kreditvertrag widerrufen können.
  • Wir setzen ihre Rechte auch durch alle Instanzen hindurch durch.
  • Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Verbrauchern. Wir haben bereits zahlreiche Verhandlungen sowie Gerichtsverfahren gewonnen.

Erfolge & Erfahrung

Jahre Erfahrung

Gerichtsverfahren

Vergleiche

Über unsere Kanzlei

Die Kanzlei SYLVENSTEIN Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wir beraten und vertreten Sie deutschlandweit.

Wir setzen uns für Ihre Belange ein. Wir kommunizieren offen und transparent und arbeiten dabei stets zielorientiert.

Was Kreditnehmer jetzt wissen müssen:

Was bedeutet „Widerruf“ des Darlehensvertrags?
Jeder Verbraucher hat beim Abschluss eines privaten Darlehensvertrags grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Vertrag binnen 14 Tagen zu widerrufen. Dass diese Möglichkeit existiert, wann die Frist zu laufen beginnt und weitere Details müssen sich – für den Kunden verständlich – aus den Widerrufsinformationen (früher: Widerrufsbelehrung) ergeben.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun am 26. März 2020 entschieden, dass nahezu alle deutschen Kreditverträge, die ab 11. Juni 2010 geschlossen wurden, diese Voraussetzungen nicht erfüllen.

Hintergrund ist, dass für Beginns der Widerrufsfrist in den meisten Verträgen auf ein Labyrinth von Paragrafen verwiesen wird. Die Entschlüsselung dieser Paragrafen ist für einen Verbraucher ohne juristische Ausbildung nicht zu erreichen ist. Der europäische Gerichtshof sieht darin einen klaren Verstoß gegen das europäische Gebot der „Klarheit und Prägnanz“.

Nutzen Sie diese Möglichkeit und sparen auch Sie bares Geld durch den Widerruf! Fordern Sie Ihren individuellen und kostenfreien Schnell-Check an. Darin erklären wir Ihnen, wie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Widerruf stehen.

Welche Verträge sind betroffen?
Das gilt für Verträge, die zwischen Juni 2010 und heute abgeschlossen wurden. Dabei gilt der Widerrufsjoker unter Umständen sogar für Darlehen, die bereits getilgt wurden:

Das Resultat dieser unzureichenden Widerrufsinformation ist, dass die 14-tägige Frist nie zu laufen begonnen hat und der Vertrag noch heute widerrufen werden kann.

Wie viele Verträge sind betroffen? Was für Verträge sind betroffen?
Betroffen sind davon rund 20 Millionen Autokredit- und Leasingverträge mit einem Gesamtvolumen von geschätzt 340 Milliarden Euro. Interessant ist das Urteil vor allem für Autokredite, da die verwendete Klausel bis heute in vielen Finanzierungen durch Autobanken zu finden ist.

Bei ebenfalls widerrufbaren Baukrediten für private Haushalte geht es nach Expertenmeinung um eine Darlehenssumme von insgesamt über einer Billion Euro. Hier sind Verträge widerrufbar, die zwischen 2010 und 2016 geschlossen wurden. Allerdings: Der BGH hatte die entsprechende und jetzt vom EuGH gerügte Klausel 2016 für rechtens erklärt.

Was war der Hintergrund des vor dem EuGH verhandelten Falles?
Verhandelt wurde beim EuGH die Klage eines Sparkassenkunden aus Deutschland, der seinen Immobilienvertrag aufgrund vermeintlich falscher Widerrufsinformationen widerrufen wollte.

Die Sparkassen – und viele andere Kreditgeber auch – hatte in ihren Widerrufsbelehrungen auf § 492 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches verwiesen. Das umfangreiche Regelwerk ist komplex und juristische Laien können dieses vom Grundsatz her schon nicht verstehen.

Wie kann ich durch einen Widerruf meines Darlehensvertrages sparen? Welches sind die nächsten Schritte?
a) Niedrigzinsen nach Umschuldung Ihres Kreditvertrages

Wenn Sie ab dem 11. Juni 2010 einen Immobilienkredit mit einem hohen Zinssatz abgeschlossen haben, können Sie nun die aktuellen Niedrigzinsen nutzen. Durch einen Widerruf Ihres bestehenden Vertrages können Sie zu einem neuen Darlehen umschulden und so tausende Euro sparen, sofern Ihre Widerrufsbelehrung falsch ist.

b) Vorzeitige Ablösung des Kredites ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Durch einen Widerruf können Sie Ihren Immobilienkredit vorzeitig abbezahlen ohne eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zu zahlen.

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